Hilfe
für alle Behinderten
Der BDH - Bundesverband Rehabilitation als Verband aller Behinderten - insbesonderen der Hirnbeschädigten sowie neurologisch und psychisch Behinderten - setzt sich für Betroffene und Angehörige ein. Jährlich erleiden in Deutschland hunderttausende von Menschen Schädelverletzungen und Schlaganfälle. Sie alle bedürfen medizinischer Hilfe, rechtlicher Beratung, sozialer Betreuung und Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Staat und der Gesellschaft.
In diesen Fällen hilft der BDH mit:
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Aufklärung, Beratung, Hilfe und Information bei der Bewältigung aller durch Erkrankung oder Verletzung entstandenen Probleme; |
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sozialrechtlichen Vertretungen gegenüber Behörden, Versicherungen und vor den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit; |
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Förderung des Miteinanders zwischen Betroffenen sowie Fachleuten in Selbsthilfegruppen und bundesweit 270 örtlichen Kreisverbänden; |
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Verbesserung medizinischer Behandlungsmöglichkeiten als Träger von neurologischen Kliniken und einem Reha-Zentrum für Jugendliche; |
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Informationen über medizinische, sozialpolitische und sozialrechtliche Fragen sowie das Verbandsgeschehen in der Zeitschrift BDH-Kurier und auf besonderen Veranstaltungen; |
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Interessenvertretung in der Öffentlichkeit, gegenüber Staat und Gesellschaft. |
Was
ist der BDH und was sind seine Aufgaben
Der BDH Bundesverband für Rehabitation und Interessenvertretung Behinderter e.V., größter gemeinnütziger Träger von Rehabilitationseinrichtungen für Patienten mit Schädel-Hirn-Verletzungen in Deutschland, betreibt fünf moderne Fachkliniken für Neurologie, Neuroorthopädie, Querschnittgelähmte und Rehabilitation. Die Erfolge bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation bestätigen die hohe Kompetenz des Verbandes. Mit seinem Leistungs angebot und der nachgehenden Betreuung auf BundesLandes und Kreisebene hat dieser Reha-Verband Maßstäbe in Deutschland gesetzt. Den Mitgliedern steht ein umfassender Beratungsservice sowie rechtlich Hilfeleistung zur Verfügung.
Der BDH ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und gemeinnützig tätig.
Der seit 1920 bestehende Verband mit Hauptsitz in Bonn hat es sich gemäß § 3 seiner Satzung zur Aufgabe gemacht, Arbeits-, Verkehrs-, Wehrdienstund Kriegsunfallverletzte sowie sonstige Behinderte, insbesondere Hirnbeschädigte und Querschnittgelähmte, zu betreuen, um ihnen die Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen. Der BDH ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und hat jahrzehntelange Erfahrung in der Betreuung von Behinderten.
Der BDH betreut alle Menschen, die durch
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Verkehrsunfälle |
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Arbeits- und Sportunfälle |
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Wehr- und Kriegsdienst |
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Gewalttaten |
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Impfungen |
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sonstige Erkrankungen eine Behinderung haben. |
Der BDH steht allen Mitgliedern für
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telefonische Anfragen |
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persönliche Beratung durch unsere Rechtsabteilung |
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Vertretung bei Behörden |
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Vertretung bei Sozialgerichten, in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit gerne zur Verfügung. |
Die Mitglieder des BDH werden persönlich durch ehrenamtliche Mitarbeiter der Kreisverbände betreut, die oft selbst schwerbehindert sind.
Außerdem... wird die Geselligkeit und der Austausch unter den Mitgliedern besonders groß geschrieben. Es finden Veranstaltungen wie Ausflüge und Mitgliedertreffen statt.
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Diese Frage liegt vielen Schwerbehinderten, Sozialrentnern und ideellen Förderern unseres Verbandes auf der Zunge, wenn sie sich um eine Mitgliedschaft bei uns bewerben. Warum soll ich Verbandsmitglied werden? Vorab: Der BDH versteht sich als unabhängige Selbsthilfeorganisation, die sozial und gesellschaftspolitisch an der Gestaltung unseres Staatswesens mitwirkt. Vor allem hat sich der BDH einen guten Namen auf dem Gebiet der Rehabilitation g emacht In seiner T rägerschaft befinden sich Neurologische Kliniken und ein Neurologisches Reha-Zentrum für Jugendliche. |
Die bundesweit rund 70.000 Betreuten in ca. 270 Kreisverbänden sind eine große Solidargemeinschaft, deren Wort und Meinung ein beachtliches demokratisches Gewicht haben; mit anderen Worten - wir reden mit beim Aus- und Aufbau des Sozialstaates und der Sich erung unseres bewährten sozialen Leistungssystems. Hier nur einige Beispiele, wie der BDH arbeitet und was er für seine Mitglieder tut: Im Schwerbehindertenrecht: Beratung und Antragstellung zur Feststellung der Behinderung, Berufsförderung, Umschulung, Leistungen nach dem BSHG, Freifahrt, flexible Altersgrenze, Zusatzurlaub usw. |
Im Entschädigungsrecht: Beratung und Antragstellung für Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, Bundesseuchengesetz. In der Sozialversicherung: Bei allen Rentenfragen. In Streitverfahren: Geltendmachung von Ansprüchen vor den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit.
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Es ist also auf alle Fälle richtig und lohnend, der großen Gemeinschaft im BDH anzugehören. |
Das
Leistungsspektrum der Zentren des BDH
Adressen
überregionaler Einrichtungen des BDH
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